Allgemeine Geschäftsbedingungen

HEIMAT · Bahnhofstraße 19 · 84048 Mainburg · www.heimat-mainburg.de

Betreiberin: Stanglmeier Gastro GbR, Industriestraße 14, 84048 Mainburg, Gesellschafter: Simone Stanglmeier und Christian Stanglmeier; vertretungsberechtigt: Simone Stanglmeier, Christian Stanglmeier und Laura Stanglmeier

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Tischreservierungen, die Bewirtung sowie die Überlassung von Räumen für geschlossene Gesellschaften im Restaurant HEIMAT (nachfolgend „HEIMAT“) mit ihren Gästen und Veranstaltern (nachfolgend „Gast“).
  2. Abweichende Bedingungen des Gastes gelten nur, wenn die HEIMAT ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  3. Individuelle Vereinbarungen, insbesondere in einer Veranstaltungsbestätigung, haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Reservierung und Vertragsschluss

  1. Reservierungen sind telefonisch, per E-Mail, online oder vor Ort möglich. Der Vertrag kommt mit der Bestätigung der Reservierung durch die HEIMAT zustande. Telefonische Reservierungen werden in Textform, z. B. per E-Mail, bestätigt.
  2. Die HEIMAT weist bei jeder Reservierung vor deren Bestätigung auf diese AGB hin. Sie sind unter www.heimat-mainburg.de jederzeit abrufbar und liegen im Restaurant aus.
  3. Reservierte Tische werden bis 15 Minuten nach der vereinbarten Uhrzeit freigehalten. Danach kann die HEIMAT anderweitig über den Tisch verfügen, sofern der Gast eine Verspätung nicht vorher mitgeteilt hat.
  4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da es sich um Gastronomieleistungen zu einem bestimmten Termin handelt (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Stornierungsregeln in § 3 Abs. 4 und § 4 Abs. 4 bleiben unberührt.
  5. Wer für eine Gruppe reserviert, ist Vertragspartner der HEIMAT für die Reservierung und schuldet insbesondere die Ausfallpauschalen nach § 3 Abs. 4 und § 4 Abs. 4. Bei geschlossenen Gesellschaften schuldet der Veranstalter zudem den gesamten Verzehr und den Mindestverzehr.

§ 3 Restaurantbesuch und Tischreservierungen

  1. Es gelten die Preise der aktuellen Speise- und Getränkekarte. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Die Rechnung ist am Ende des Besuchs in bar oder mit den im Restaurant angebotenen Kartenzahlungsarten zu begleichen. Eine Rechnung auf Firmen ist nach vorheriger Vereinbarung möglich; der Betrag ist dann innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig. Eine Anzahlung wird nicht erhoben.
  3. Außenbereich: Der Außenbereich ist vom 1. März bis 31. Oktober geöffnet und darf gemäß den Vorgaben der Stadt Mainburg nur bis 22:00 Uhr genutzt werden. Danach kann die Bewirtung im Innenbereich fortgesetzt werden, soweit Plätze frei sind. Bei ungünstiger Witterung besteht kein Anspruch auf einen Platz im Außenbereich.
  4. Stornierung: Tischreservierungen ohne fest vorbestelltes Menü oder Buffet können bis 48 Stunden vor der vereinbarten Uhrzeit kostenfrei storniert werden. Bei Reservierungen ab 6 Personen berechnet die HEIMAT bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen eine Ausfallpauschale von 10 € pro angemeldeter Person. Bei fest vorbestelltem Menü oder Buffet ist die Stornierung bis 72 Stunden vorher kostenfrei; danach werden 50 %, bei Stornierung weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterscheinen 80 % des vereinbarten Preises berechnet. Erscheinen ohne Mitteilung innerhalb der kostenfreien Stornofrist mehr als 10 % der angemeldeten Personen nicht, gilt dies für die fehlenden Personen entsprechend.
  5. Die Pauschalen berücksichtigen bereits die üblicherweise ersparten Aufwendungen. Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kann der Tisch anderweitig vergeben werden, wird der dadurch erzielte Umsatz angerechnet.
  6. Mitgebrachte Speisen und Getränke sind nur nach vorheriger Absprache gestattet. Dafür berechnet die HEIMAT ein Korkgeld von 12 € je 0,75-l-Flasche Wein oder Sekt sowie ein Tortengeld von 2,50 € je Person (Teller, Besteck, Anschneiden und Servieren).
  7. Informationen zu Allergenen erhalten Gäste beim Servicepersonal. Reste von Buffets können aus lebensmittelrechtlichen Gründen nicht mitgegeben werden.

§ 4 Geschlossene Gesellschaften

  1. Eine geschlossene Gesellschaft liegt vor, wenn ein Raum oder das gesamte Restaurant exklusiv für eine Gruppe reserviert wird. Beginn, voraussichtliche Dauer, Raum, erwartete Personenzahl und gegebenenfalls das Menü werden in einer Veranstaltungsbestätigung in Textform festgehalten. Eine Anzahlung wird nicht erhoben.
  2. Mindestverzehr: Für geschlossene Gesellschaften gilt ein Mindestverzehr von 100,00 € (inkl. MwSt.) je angefangene Stunde. Die Dauer zählt ab der vereinbarten Beginnzeit, bei früherem Eintreffen ab dem tatsächlichen Beginn, bis der letzte Gast der Gesellschaft das Restaurant verlassen hat. Angerechnet werden alle bestellten Speisen und Getränke, nicht jedoch gesondert vereinbarte Leistungen wie Dekoration, Technik oder Musik. Liegt der Verzehr unter dem Mindestverzehr, wird die Differenz berechnet.
    • Beispiel: Eine Feier von 18:00 bis 22:20 Uhr umfasst 5 angefangene Stunden, der Mindestverzehr beträgt also 500 €. Bei einem Verzehr von 430 € werden 70 € nachberechnet, bei 650 € nichts.
  3. Personenzahl und Menü: Die endgültige Personenzahl ist spätestens 48 Stunden, bei festem Menü oder Buffet spätestens 72 Stunden vor Beginn mitzuteilen; sie ist Grundlage für die Abrechnung von Menüs und Buffets. Zusätzliche Personen werden nach Verfügbarkeit zum vereinbarten Preis bewirtet. Menüs und Buffets ab 15 Personen sind spätestens 7 Tage vorher festzulegen.
  4. Stornierung: Bis 48 Stunden vor Beginn, bei festem Menü oder Buffet bis 72 Stunden vor Beginn, ist die Stornierung kostenfrei. Bei späterer Stornierung, die mindestens 24 Stunden vor Beginn erfolgt, berechnet die HEIMAT 50 %, bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn oder Nichterscheinen 80 % des Mindestverzehrs für die in der Veranstaltungsbestätigung angegebene voraussichtliche Dauer bzw. des vereinbarten Menüpreises, jeweils den höheren Betrag. § 3 Abs. 5 gilt entsprechend.
  5. Bereits beauftragte Fremdleistungen (z. B. Dekoration, Musik, Torte) werden unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in tatsächlich angefallener Höhe berechnet, soweit sie nicht kostenfrei storniert werden können.
  6. Im Innenbereich gibt es keine feste Endzeit; die angegebene Dauer dient nur der Planung und der Berechnung nach Abs. 4. Für den Außenbereich gelten die Zeiten nach § 3 Abs. 3.

§ 5 Jugendschutz

  1. In der HEIMAT gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) in der jeweils gültigen Fassung.
  2. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen sich nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person im Restaurant aufhalten, es sei denn, sie nehmen zwischen 5 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk ein. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung bis 24 Uhr aufhalten.
  3. Bier, Wein und Sekt werden nur an Personen ab 16 Jahren abgegeben, Spirituosen und spirituosenhaltige Getränke nur an Personen ab 18 Jahren. An Jüngere gibt die HEIMAT auch in Begleitung der Eltern keinen Alkohol ab.
  4. Das Personal ist berechtigt, einen amtlichen Altersnachweis zu verlangen. Ohne Nachweis kann die Abgabe alkoholischer Getränke verweigert werden. An erkennbar betrunkene Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt.
  5. Bei geschlossenen Gesellschaften sorgt der Veranstalter dafür, dass seine Gäste die Vorschriften des Jugendschutzes einhalten. Das Kontrollrecht des Personals bleibt unberührt.
  6. Im Innenbereich gilt Rauchverbot; dies gilt auch für E-Zigaretten und Shishas.

§ 6 Haftung

  1. Die HEIMAT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  2. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit keine bewachte Garderobe angeboten wird. Absatz 1 bleibt unberührt.
  3. Der Gast bzw. Veranstalter haftet für Schäden an Gebäude, Inventar und Einrichtung, die er oder seine Gäste verursachen.
  4. Dekoration und eigene Technik dürfen nur nach Absprache angebracht werden und müssen den Brandschutzvorgaben entsprechen. Konfetti, offenes Feuer und Pyrotechnik sind nicht gestattet.

§ 7 Hausrecht, Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Die HEIMAT übt das Hausrecht aus und kann Gäste, die den Betrieb stören oder gegen diese AGB verstoßen, des Hauses verweisen. Die Pflicht zur Bezahlung bereits erbrachter Leistungen und des Mindestverzehrs bleibt bestehen.
  2. Die HEIMAT kann vom Vertrag zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung unmöglich macht, die Reservierung unter irreführenden oder falschen Angaben zu wesentlichen Tatsachen (z. B. Person des Veranstalters oder Zweck der Veranstaltung) erfolgt ist oder begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass die Veranstaltung den reibungslosen Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der HEIMAT gefährdet, insbesondere bei Veranstaltungen mit extremistischem, rassistischem oder gewaltverherrlichendem Hintergrund. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet, soweit den Gast kein Verschulden trifft.
  3. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung der Reservierung verarbeitet. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung unter www.heimat-mainburg.de/datenschutz.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Betreiberin in Mainburg.
  5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  6. Die HEIMAT ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.